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Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK)

Um in den BAMF geförderten Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV neben einer Grundzulassung nach § 15 IntV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Diese erwerben Lehrkräfte standardmäßig durch die vom BAMF geförderte Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK).

Eine Direktzulassung einer nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkraft ohne ZQ BSK ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen möglich.

Die Zusatzqualifizierung für die Berufssprachkurse (ZQ BSK) wurde von der telc GmbH im Auftrag des BAMF entwickelt und besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind. Sie umfasst 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie weitere 80 Unterrichtseinheiten als Selbstlernzeit. Am Ende der Zusatzqualifizierung erstellen die Teilnehmenden ein Portfolio. Hier finden Sie die Konzeption.

Termine und Anmeldung:

  • Termine und Buchung direkt über Fortbildungen für Sprachlehrkräfte.
    Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung eine Gebühr von € 80.– anfällt, die bei Stornierung nicht erstattet wird.
  • Bitte reichen Sie die Bescheinigung des Kursträgers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen / die aktive Lehrtätigkeit in Integrationskursen per E-Mail an zq@mvhs.de bei uns ein.
    Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie sich die Bescheinigung herunterladen.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vorrangige Teilnahme für alle nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte, sofern diese eine Bescheinigung des Kursträgers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen / die aktive Lehrtätigkeit in Integrationskursen vorlegen. Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie sich die Bescheinigung herunterladen.
  • Das BAMF fördert eine (einmalige) Teilnahme an der ZQ BSK auf Grund der oben genannten Bescheinigung des Kursträgers
  • Darüber hinaus können alle anderen Interessent*innen, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen / die aktive Lehrtätigkeit in Integrationskursen vorlegen können, als Selbstzahlende an der ZQ BSK teilnehmen, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich vor der Anmeldung. Die Kursgebühr beträgt für Selbstzahlende € 940,–.
  • Die ZQ BSK wird durch ein Zertifikat nachgewiesen. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme (Fehlzeit maximal 15 % der gesamten Maßnahme) und fristgerechte Abgabe des Portfolios in der geforderten Qualität.
  • Benötigt werden: Tablet oder PC/Laptop mit funktionsfähiger Kamera und Mikrofon (idealerweise Headset/Kopfhörer), stabile Internetverbindung, Standardbrowser (zum Beispiel: Chrome, Firefox, Safari) in der jeweils aktuellen Version, Zoom-App, Registrierung auf der Lernplattform, Textverarbeitungsprogramm
    Teilnehmende sollten mindestens die Grundstufe des Europäischen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen erfüllen. Zur Einstufung der eigenen digitalen Kompetenzen eignet sich der europass-Test Teste deine digitalen Kompetenzen!
    Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, beraten wir Sie gern zu den vom BAMF empfohlenen Fortbildungsangeboten und unseren Kursangeboten.
  • Bitte beachten Sie auch unsere geltende allgemeine Datenschutzerklärung.
  • Ist die ZQ BSK das Richtige für mich? Bitte lesen und beantworten Sie für sich den Selbstreflexionsbogen.

Nicht erfüllte Teilnahmevoraussetzungen können zum Ausschluss bzw. Nicht-Bestehen der ZQ führen.
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und ZQ-Teilnahmevoraussetzungen der Münchner Volkshochschule einverstanden.

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